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Auch acht Monate nach dem Tod ihres Ehemannes trägt Maike Kohl-Richter schwarz. Die Witwe des Altkanzlers war am Donnerstag (15.02.2018) ins Oberlandesgericht Köln gekommen, weil sie Schadensersatz von den Kohl-Biographen Heribert Schwan und Tilman Jens fordert.
Die Autoren hatten Tonbandprotokolle von Gesprächen mit Kohl für das Buch "Vermächtnis" ausgewertet. Kohl klagte dagegen und bekam eine Entschädigung in Millionenhöhe zugesprochen. Seine Witwe will nun, dass das Geld an sie ausgezahlt wird.
Die Vorsitzende Richterin macht ihr in der mündlichen Verhandlung wenig Hoffnung: Zum jetzigen Zeitpunkt sehe sie keine Vererblichkeit der Rechtsansprüche. Schließlich gehe es darum, dem Geschädigten Genugtuung zu verschaffen - und das gehe nur, solange er noch lebe.
Die Anwälte der Witwe betrachten den "Kanzler der Einheit" als "absolute Person der Zeitgeschichte von herausragender Bedeutung". Auch im Interesse der Allgemeinheit müsse er deshalb vor "Geschichtsklitterung und Geschichtsfälschung" bewahrt werden. Das sieht die Richterin anders: Es gebe keine Sonderrechte für historische Persönlichkeiten.
Die Vorsitzende Richterin schlägt einen Vergleich vor: Der Verlag soll etwas zahlen und das Buch dann einstampfen, im Gegenzug Kohl-Richter eine Kopie der Gespräche einem Archiv vermachen. Schwan ist nicht abgeneigt, Kohl-Richter ist dagegen. Jetzt wird das Gericht entscheiden: Am 29.Mai wird das Urteil verkündet.