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In einem Buch war aus vertraulichen Gesprächen mit Helmut Kohl zitiert worden. Der Altkanzler sollte deshalb eine Millionen-Entschädigung erhalten - doch er starb. Jetzt entschied der Bundesgerichtshof, dass seine Witwe den Anspruch nicht erbt.
Die Witwe des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl (CDU) erhält keine Entschädigung für die Verbreitung von angeblichen Zitaten Kohls in einem umstrittenen Buch. Eine dem Altkanzler einst zugesprochene Entschädigung von einer Million Euro falle nicht an Maike Kohl-Richter, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Ein solcher Anspruch sei grundsätzlich nicht vererbbar.
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Die Karlsruher Richterinnen und Richter bestätigten ein Urteil des Kölner Oberlandesgerichts (OLG). Es ist damit rechtskräftig. Möglich bleibt nun nur noch eine Verfassungsbeschwerde.
Zahlen sollten die Entschädigung Autor und Verlag des Bestsellers "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle", das Kohls Ghostwriter Heribert Schwan nach einem Zerwürfnis ohne dessen Einverständnis geschrieben hatte. Es enthält Inhalte aus langen vertrauensvollen Gesprächen, die zu einer Zeit geführt wurden, als Schwan noch an Kohls Memoiren arbeitete.
Wegen verletzter Persönlichkeitsrechte hatte das Landgericht Köln Kohl 2017 eine Million Euro zugesprochen, nur wenige Wochen vor dessen Tod. Maike Kohl-Richter führte den Rechtsstreit als Alleinerbin weiter.
Eine zweite Entscheidung, die 116 derzeit verbotene Textpassagen betrifft, hob der BGH teilweise auf. Einen Teil der Zitate erklärten die Richter für zulässig. Andere Passagen muss das OLG noch einmal prüfen.
Beide Urteile ergingen formal als sogenannte Teilurteile. Denn der ebenfalls verklagte Co-Autor Tilman Jens ist inzwischen gestorben, der Rechtsstreit mit seinen Erben derzeit unterbrochen.