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Im Streit um ein Buch bekam Helmut Kohl kurz vor seinem Tod eine Entschädigung zugesprochen. Seine Witwe hat keinen Anspruch darauf, sagt der BGH.
Die Witwe des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl (CDU), Maike Kohl-Richter, bekommt keine Entschädigung für die Verbreitung von angeblichen Zitaten Kohls in einem umstrittenen Buch. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies ihre entsprechende Forderung am Montag zurück. Kohl-Richter hatte fünf Millionen Euro verlangt.
Der Streit um das Geld ist Teil einer ganzen Reihe gerichtlicher Auseinandersetzungen, die Kohls Witwe und Alleinerbin Maike Kohl-Richter mit dessen früherem Ghostwriter Heribert Schwan führt.
Der Journalist und Historiker hatte für Kohl dessen Memoiren geschrieben und dafür mit dem langjährigen CDU-Kanzler Hunderte Stunden zu Gesprächen zusammengesessen. Aber vor dem vierten und letzten Band zerstritten sich die beiden Männer.
Schwan brachte 2014 eigenmächtig das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ auf den Markt. Es wurde auch deshalb zum Bestseller, weil es teils deftige Aussagen Kohls über zahlreiche bekannte Persönlichkeiten enthielt - die dieser niemals zur Veröffentlichung freigegeben hatte.
Wegen verletzter Persönlichkeitsrechte hatte das Kölner Landgericht dem 87-Jährigen 2017 eine Million Euro zugesprochen - die höchste Entschädigung der deutschen Rechtsgeschichte. Das Urteil wurde vor Kohls Tod nur wenige Wochen später aber nicht mehr rechtskräftig. (AFP, dpa)