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Altkanzler Helmut Kohl will vor Gericht eine Rekordsumme von fünf Millionen Euro erstreiten. Zahlen sollen das Schmerzensgeld der Autor und der Verlag des Buches „Die Kohl-Protokolle“. Die Entscheidung fällt im Juni.
Köln (dpa) - Das Landgericht Köln entscheidet am 2. Juni über die Millionenklage von Altkanzler Helmut Kohl gegen seinen ehemaligen Ghostwriter.
In der Auftaktverhandlung des Verfahrens gab der Vorsitzende Richter Martin Koepsel am Donnerstag noch keinen Hinweis darauf, ob das Gericht die geforderte Rekordsumme von fünf Millionen Euro Schmerzensgeld für gerechtfertigt hält.
Der 85 Jahre alte Kohl verlangt die Summe wegen einer Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“. In diesem Bestseller hatte der Kölner Autor Heribert Schwan, Kohls ehemaliger Ghostwriter, den Altkanzler ausführlich zitiert. Nach Darstellung Kohls waren diese Aussagen aber vertraulich und nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Die Klage richtet sich auch gegen Schwans Co-Autor Tilman Jens und den Heyne-Verlag, der das Buch herausgebracht hat.
Kohl hatte Schwan in den Jahren 2001 und 2002 sein ganzes Leben erzählt, damit dieser anschließend als Ghostwriter seine Memoiren verfassen konnte. Bevor der vierte und letzte Band erschien, zerstritten sich die beiden jedoch. Der ehemalige WDR-Redakteur veröffentlichte daraufhin eigenmächtig „Die Kohl-Protokolle“ mit pikanten Äußerungen aus ihren Gesprächen.
Dagegen hat Kohl bereits erfolgreich in einem einstweiligen Verfügungsverfahren geklagt. Jetzt muss das Landgericht im Hauptsacheverfahren über die Zitate entscheiden, was bereits am 21. April geschehen soll. Außerdem will das Gericht dann verkünden, ob Schwan auch seine Kopien der Gesprächsmitschnitte an Kohl abgeben muss. Die Originalkassetten hatte er ihm bereits aushändigen müssen.