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Vor dem Landgericht Köln hat ein Schmerzensgeldverfahren von Altkanzler Helmut Kohl gegen seinen ehemaligen Ghostwriter begonnen.
Wegen der Verletzung seines Persönlichkeitsrechtes hat der 85 Jahre alte CDU-Politiker den Journalisten Heribert Schwan auf Zahlung von fünf Millionen Euro verklagt. Die Klage richtet sich auch gegen Schwans Co-Autor Tilman Jens und den Heyne-Verlag. Gemeinsam hatten sie den Bestseller "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" herausgebracht.
Dieses Buch enthielt viele Zitate aus Gesprächen, die Kohl vor längerer Zeit mit Schwan geführt hat. Auf der Grundlage dieser Gespräche verfasste Schwan als Ghostwriter die Memoiren des Altkanzlers. Bevor der vierte und letzte Band erscheinen konnte, zerstritten sich die beiden jedoch. Der ehemalige WDR-Redakteur veröffentlichte daraufhin eigenmächtig "Die Kohl-Protokolle" mit pikanten Äußerungen aus ihren Gesprächen.
Dagegen hat Kohl bereits erfolgreich in einem einstweilige Verfügungsverfahren geklagt. Jetzt muss das Landgericht im Hauptsacheverfahren entscheiden.