26. Jan. 2026

Kohl-Protokolle, nächste Instanz

Ein Hintergrund von Ilja Tüchter

Auch im neunten Jahr nach Helmut Kohls Tod geht der juristische Streit um die Persönlichkeitsrechte des Altkanzlers weiter. Am kommenden Donnerstag verhandelt abermals der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über das Buch „Die Kohl-Protokolle“.

Schon seit Erscheinen des Bestsellers „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“ im Heyne- Verlag 2014wird über das 256 Seiten zählende Buch prozessiert. Am 29. Januar geht der Justiz-Marathonweiter: Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verhandelt zum „vermögenswerten Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“, sprich: Es geht ums liebe Geld. Maike Kohl-Richter, die zweite Ehefrau und Alleinerbin des 2017 gestorbenen Altbundeskanzlers Helmut Kohl, pocht auf Entschädigung. Sie klagt nicht zuletzt auf Offenlegung des Gewinns, den der Autor – der Kölner Journalist Heribert Schwan – mit dem Buch erzielte. Zudem geht es, mal wieder, um Ansprüche auf Unterlassung der Veröffentlichung und Verbreitung von Passagen des Buchs. Dazu haben bereits das Landgericht und das Oberlandesgericht Köln geurteilt, der BGH befasst sich jetzt mit Revisionsbegehren der Prozessparteien. Schon 2021 hatte er über den Fall geurteilt, dabei aber einen Teil des Verfahrens nochmals nach Köln verwiesen. Das als gedrucktes Buch mittlerweile vergriffene, aber als E-Book noch verfügbare Werk fußt auf 630 Stunden Interviewmaterial, das Heribert Schwan Anfang der 2000er Jahre in Kohls Bungalow in Ludwigshafen auf Kassette aufnahm. Der inzwischen 81-Jährige tat dies als Ghostwriter für die offizielle Autobiografie des Altkanzlers. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat am 6. März 2024 geurteilt, dass Schwan als Rechercheur und Schreiber der Memoiren einer „umfassenden Verschwiegenheitspflicht“ unterlag – und zwar obwohl es hierzu keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung gab. Schwan hätte also das Buch von 2014 laut OLG-Urteil zumindest so nicht schreiben dürfen. „Kohl-Protokolle“ sorgte für enormes Aufsehen, denn es stehen darin teils ehrabschneidende Aussagen Kohls über Weggefährten, darunter auch seine Nachfolger als Regierungschef, Gerhard Schröder und Angela Merkel. Schwan hat betont, es sei ihm nicht darum gegangen, mit deftigen Sprüchen Auflage zu machen. Vielmehr sollten die Zitate zeigen, was für ein Mensch Kohl war. Tatsächlich lassen sich damit dessen Persönlichkeit und Politikstil analysieren. Die politische Genialität des Ehrenbürgers Europas, seine Bildung und seine Sprachgewalt werden in den Protokollen offenkundig, aber auch, wie tief verletzt der Ludwigshafener war. Kohl war enttäuscht von Schwan, dem er vertraut hatte. Umgekehrt war der lange beim WDR tätige Journalist enttäuscht, dass es 2008 zum Kohl-Protokolle, nächste Instanz Auch im neunten Jahr nach Helmut Kohls Tod geht der juristische Streit um die Persönlichkeitsrechte des Altkanzlers weiter. Am kommenden Donnerstag verhandelt abermals der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über das Buch „Die Kohl-Protokolle“. Ein Hintergrund von Ilja Tüchter Bruch zwischen gekommen war – bevor das Biografieprojekt beendet war. Dafür macht Schwan bis heute Maike Kohl-Richter verantwortlich, die Kohl 2008 heiratete.

FOTO: ULI DECK/DPA

Der Altkanzler war seit dem Tod seiner ersten Frau Hannelore 2001 verwitwet. Journalist Schwan pocht auf das Recht, Informationen aus seiner Recherchearbeit nach dem Bruch mit Kohl selber publizistisch zu verwenden und auch seine Meinung zu äußern. Kohl-Richter wiederum sieht sich als Verteidigerin der Rechte ihres Mannes, dem noch zu Lebzeiten ein Rekord-Schadenersatz von einer Million Euro zugesprochen worden war – Geld, das aber nie geflossen ist. 2021 – mehr als vier Jahre nach Kohls Tod – urteilte der BGH, dass der Anspruch auf das Schmerzensgeld nicht vererbbar ist. 2022 hat Kohls Witwe in einemoffenen Brief unterstrichen, dass es ihr um die Würde ihres Mannes gehe. „Um seine Selbstbestimmtheit. Und um Respekt. Um Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit“, so die Witwe des Altkanzlers auf ihrer Homepage. Kohl-Richter hat dann aus denselben Beweggründen 2025 auch Klage gegen die 2021 vom Bund gegründete „Bundeskanzler Helmut Kohl Stiftung“ mit Sitz in Berlin eingereicht. Das von ihr angerufene Landgericht Berlin II teilte dieser Zeitung dazu jetzt mit: „Mit der Klage soll der Beklagten untersagt werden, ohne Zustimmung der Kläger den Namen ,Helmut Kohl’ (…) zu nutzen und (…) politische Dienstleistungen anzubieten und Veranstaltungen zu organisieren und durchzuführen.“ Dabei stütze sich die Klägerin auf Namensund postmortale Persönlichkeitsrechte (…). Zuvor hatte sie diverse Marken eintragen und schützen lassen. Kohl-Richters Freiburger Anwalt Michael Nielen von der Kanzlei Maucher Jenkins verweist auf Anfrage auf eine von ihm im September veröffentlichte Erklärung: „Bereits zu Lebzeiten hatte Helmut Kohl in Vorgesprächen mit Vertretern der Bundesregierung ausdrücklich keine Zustimmung zu dieser Art von Stiftung erteilt.“ Kohls Partei, die CDU, habe sich zudem leider „jeglichen Gesprächen über Helmut Kohls Vorstellungen hartnäckig verweigert“. Maike Kohl-Richter wiederum hat 2021 eine eigene Stiftung gegründet: die Helmut-Kohl-Stiftung in Ludwigshafen. In der Präambel steht: „Im Bewusstsein eines herausragenden, auf Versöhnung und Menschlichkeit gründenden Lebenswerks für Frieden und Freiheit, für ein geeintes Deutschland und ein geeintes Europa und für die Verständigung und Versöhnung unter den Völkern der Welt verneigen wir, die Stiftungsgründer, uns in tiefer Dankbarkeit (…).“ Die Berliner Bundesstiftung wird von Geschäftsführerin Jacqueline Boysen vertreten. Boysen wiederholte jetzt gegenüber der RHEINPFALZ am SONNTAG, was sie auch 2025 schon auf die Klage Kohl-Richters mit dem Aktenzeichen 52 O 7/25 gesagt hatte: „Wir weisen die Vorwürfe zurück.“ Die „Bundeskanzler Helmut Kohl Stiftung“ arbeitet unter anderem an einer Dauerausstellung über Kohls Wirken als Kanzler. Sie soll im Otto- Wels-Haus, Unter den Linden 50, beheimatet sein. Das Landgericht Berlin hat noch nicht entschieden, ob es die Namensrechtsklage zur Verhandlung annimmt.

BESTSELLER
Mit teils ehrabschneidenden Aussagen Helmut Kohls über Weggefährten sorgte das Buch „Vermächtnis“ 2014 für
Furore. Der Verlag gehört zur Penguin Random House Verlagsgruppe des Bertelsmann-Konzerns. FOTO: OLIVER BERG/DPA