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Durfte Helmut Kohls ehemaliger Ghostwriter Heribert Schwan Zitate aus Gesprächen mit dem Kanzler veröffentlichen? Nein, findet das Oberlandesgericht Köln. Schwan droht nun eine Millionenklage.
Ein Bestseller mit nicht freigegebenen Äußerungen von Helmut Kohl über andere Politiker war unrechtmäßig und darf nicht mehr ausgeliefert werden. Das hat am Dienstag das Oberlandesgericht Köln in zweiter Instanz bestätigt. Da es um ein einstweiliges Verfügungsverfahren ging, ist keine Berufung gegen die Entscheidung möglich. Kohls Anwälte kündigten an, den Heyne-Verlag und die beiden Autoren Heribert Schwan und Tilman Jens nun auf Entschädigung in Millionenhöhe verklagen zu wollen.
Die Veröffentlichung der Kohl-Zitate war nach Auffassung des Gerichts unrechtmäßig, weil zwischen Kohl und Schwan eine „stillschweigende Geheimhaltungsvereinbarung“ bestanden habe. Die Äußerungen stammen aus Gesprächen, die Kohl vor mehr als zehn Jahren mit Schwan geführt hat. Auf der Grundlage dieser Gespräche schrieb der Journalist in Kohls Auftrag als Ghostwriter dessen Memoiren. Bevor der vierte und letzte Band erscheinen konnte, zerstritten sich die beiden. Schwan veröffentlichte daraufhin im vergangenen Jahr zusammen mit Jens das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“. Darin sagt Kohl zum Beispiel über Bundeskanzlerin Angela Merkel, sie habe anfangs nicht mit Messer und Gabel essen können.
Während das Landgericht Köln in erster Instanz nur die Mehrzahl der Zitate verboten hatte, ging das Oberlandesgericht nun noch weiter und verbot sämtliche der von Kohl im Berufungsverfahren beanstandeten Passagen. Darunter waren Äußerungen über die Politiker Christian Wulff, Richard von Weizsäcker, Klaus Töpfer und Palästinenserführer Jassir Arafat.
Schwan äußerte sich nach der Entscheidung empört. „Es ist lächerlich“, sagte er. „Dieses Gericht hat keine Ahnung.“ Er werde sich von niemandem „das Maul verbieten“ lassen.