15. Dez 2022

Kohl-Witwe scheitert mit Verfassungsklage – keine Entschädigung

Beitrag auf augsburger-allgemeine.de

Altkanzler Helmut Kohl wurde vor Jahren eine Entschädigung wegen eines Buches zugesprochen. Seine Witwe Maike Kohl-Richter hat aber keinen Anspruch darauf.

Maike Kohl-Richter, die Witwe von Helmut Kohl, hat keinen Anspruch auf eine dem Altkanzler kurz vor dessen Tod zugesprochene Entschädigung von einer Million Euro. Ihre Verfassungsbeschwerde gegen entsprechende Gerichtsurteile blieb erfolglos. Das teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag mit.

Verfassungsklage von Maike Kohl-Richter: Ghostwriter hat Buch veröffentlicht

Zahlen sollten Autor und Verlag des Bestsellers "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" aus dem Jahr 2014, das Kohls Ghostwriter Heribert Schwan nach einem Zerwürfnis ohne dessen Einverständnis verfasst hatte. Schwan sollte die Memoiren des ehemaligen CDU-Chefs schreiben und traf sich 2001 und 2002 an mehr als 100 Tagen mit dem Altkanzler bei ihm zu Hause in Ludwigshafen. Kohl erzählte aus seinem Leben und seiner Amtszeit. Etwa 630 Stunden Gespräch zeichnete der Historiker und Journalist auf. Doch nach drei der vier geplanten Bände gab es Streit zwischen den beiden und Schwan veröffentlichte das Buch eigenmächtig.

Kohl wird darin mit abwertenden Urteilen etwa über Politiker wie Kanzler Gerhard Schröder (SPD) und Ex-CDU-Generalsekretär Heiner Geißler zitiert. 116 Passagen sind so umstritten, dass vor dem Bundesgerichtshof auch über ihre Verbreitung verhandelt wird. Dabei geht es unter anderem um fehlerhafte Zitate und um Formulierungen, die aus dem Kontext gerissen sein könnten.

Kölner Landgericht sprach Kohl Entschädigung zu

Das Kölner Landgericht hatte Kohl wegen verletzter Persönlichkeitsrechte 2017 die Geldentschädigung zugesprochen. Wenige Wochen später starb der 87-Jährige. Damals war das Urteil noch nicht rechtskräftig. 2021 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass so ein Anspruch grundsätzlich nicht vererbt werden kann. Die Verfassungsrichter nahmen auch eine zweite Klage von Kohl-Richters nicht zur Entscheidung an. Dabei ging es um 116 umstrittene Passagen, die zwar Schwan nicht mehr verbreiten darf, aber der Verlag zum Teil. (mit dpa)