SPIEGEL ONLINE/ 10.10.2014
Im juristischen Streit um die "Kohl-Protokolle" hat der Altkanzler offenbar nachgegeben und seine Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss zurückgezogen. Das umstrittene Buch kann damit wohl ungehindert verkauft werden.
Berlin - Das Buch "Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle" wird wohl ohne Einschränkung am Markt bleiben. Altkanzler Helmut Kohl hat seine Beschwerde gegen einen Beschluss des Kölner Landgerichts zurückgenommen.
Kohl hatte zunächst die Veröffentlichung des Buches per einstweiliger Verfügung verhindern wollen. Das Landgericht hatte seinen Antrag jedoch abgelehnt. Daraufhin legte der 84-Jährige sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) ein. Nach einem rechtlichen Hinweis des OLG habe Kohl die Beschwerde nun am Freitag zurückgenommen, teilte ein Gerichtssprecher mit.Der Heyne Verlag hatte am Montag damit begonnen, das Kohl-Buch von Heribert Schwan und Tilman Jens auszuliefern. Am Dienstag waren die "Kohl-Protokolle" offiziell vorgestellt worden. Zuvor hatte bereits der SPIEGEL einige Aussagen daraus veröffentlicht, in denen der Altkanzler drastisch mit früheren Parteifreunden wie Kanzlerin Angela Merkel, dem früheren Bundesminister Norbert Blüm oder dem früheren niedersächsischen Ministerpräsidenten und späteren Bundespräsidenten Christian Wulff abrechnet.
Die Zitate Kohls stammen aus persönlichen Gesprächen, die der Publizist Schwan einst mit dem langjährigen CDU-Vorsitzenden in dessen Haus in Oggersheim führte. Als Ghostwriter Kohls hatte Schwan in den Jahren 2001 und 2002 dabei insgesamt 630 Stunden Gespräche aufgezeichnet. Sie dienten dem Journalisten bei der Abfassung der Kohl-Memoiren. Nach seinem schweren Treppensturz 2008 musste Kohl die Arbeit mit Schwan an der Biografie unterbrechen. Im März 2009 kündigte der Altkanzler schließlich die Zusammenarbeit mit dem Journalisten auf.
Nach dem Zerwürfnis kam es zum Rechtsstreit über die Frage, in wessen Hände die 200 Tonbänder mit den Gesprächsaufzeichnungen gehören. Das Oberlandesgericht Köln sprach sie Kohl zu. Daher vertritt die Kohl-Seite die Ansicht, dass Schwan die Tonbänder auch nicht für sein Buch hätte verwenden dürfen.Schwan hatte die Originalbänder zwar herausgegeben. Er verfügt nach eigener Aussage aber über schriftliche Protokolle der Aufnahmen. Auch hat er sich eine Kopie der Bänder anfertigen lassen.
Kohl hatte am Mittwoch auf der Frankfurter Buchmesse eine Neuauflage seiner Erinnerungen aus der Wendezeit vorgestellt. Auf den Streit um die "Kohl-Protokolle" ging der schwer gebrechliche 84-Jährige in seiner kurzen Ansprache nicht ein.