Nach abweisendem Beschluss des LG Köln
Am 7. Oktober hatte das Landgericht (LG) Köln die Anträge Helmut Kohls abgewiesen. Der ehemalige Kanzler versuchte im Wege einer einstweiligen Anordnung dem Journalisten Heribert Schwan zu untersagen, seine Lebenserinnerungen zu verbreiten oder zu verwerten. Dem Verlag Random House wollte Kohl gleichzeitig verbieten, das Buch "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" zu veröffentlichen bzw. zu verbreiten.
Die zunächst eingelegte sofortige Beschwerde gegen diese Beschlüsse, mit denen sich dasOberlandesgericht (OLG) Köln befassen sollte, hat Kohl nun allerdings wieder zurückgenommen. Dies teilte das OLG am Freitag mit, nannte jedoch keine Gründe. Damit bleibt es zunächst dabei, dass das strittige Buch ungeschwärzt vertrieben werden kann. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht allerdings noch aus.
una/LTO-Redaktion