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Ein umstrittenes Buch über Altkanzler Helmut Kohl beschäftigt die deutschen Gerichte. Sein Sohn Peter wirft der Witwe des Ex-Regierungschefs vor, die Deutungshoheit über dessen politisches Vermächtnis erlangen zu wollen.
Der 54 Jahre alte Sohn des im Juni 2017 verstorbenen Altkanzlers warf Kohl-Richter vor, sie wolle die Deutungshoheit über das politische Vermächtnis seines Vaters erlangen und "auf Ewigkeiten" besetzen.
Peter Kohl war als Zeuge in dem Kölner Zivilprozess geladen worden, weil er sich im Juni 2018 im "Zeit-Magazin" zur Zusammenarbeit Helmut Kohls mit dessen früherem Biografen und Ghostwriter Heribert Schwan geäußert hatte.
Basierend auf Gesprächen mit Helmut Kohl hatte Schwan das Buch "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" veröffentlicht, das die Justiz bereits seit Jahren beschäftigt. In dem Buch wurden Gerichtsurteilen zufolge nicht autorisierte Zitate von Kohl veröffentlicht, unter anderem drastische Äußerungen über andere Politiker.
Peter Kohl hatte in dem Interview vor knapp einem Jahr unter anderem gesagt, er habe seinem Vater und Schwan bei deren Gesprächen "einmal zwei Stunden zugehört". Vor dem Kölner Landgericht bestätigte er nun seine Angaben aus dem Interview.
Damals hatte er berichtet, sein Vater habe bei dem Gespräch mit Schwan "maximal offen" geredet, "wie man eben privat spricht". "Aber hier lief ein Tonband mit - ich habe damals versucht, meinen Vater und seinen Anwalt dazu zu bringen, eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung mit Herrn Schwan zu schließen." Aber damit habe er sich "leider nicht durchsetzen können".
Zu den zentralen Streitpunkten in den teils noch laufenden Prozessen um das Kohl-Buch zählt die Frage, ob Schwan mit seinen Veröffentlichungen Vertrauensbruch beging. Der Autor und der Verlag bestreiten dies.
In dem neuen Zivilverfahren verlangt Maike Kohl-Richter nach Gerichtsangaben unter anderem Auskunft vom Verlag Random House über die Höhe der Gewinne, die mit Schwans Buch erzielt wurden. Mit Blick auf dieses Verfahren sagte Peter Kohl im Zeugenstand, über die Klage der Kohl-Witwe habe er im Vorfeld "nichts erfahren". Das Kölner Landgericht will am 25. September eine Entscheidung in dem weiteren Zivilverfahren verkünden.