22. Mai 2019

Sohn warnte Helmut Kohl – Vertrag ohne Verschwiegenheitsklausel „ein Fehler“

Beitrag auf handelsblatt.com von Heike Anger

Der Sohn des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl sagt im Prozess gegen dessen Ghostwriter aus – dabei greift er Maike Kohl-Richter scharf an.

BerlinEr erschien im grau gestreiften Anzug, blau kariertem Hemd und gelb gepunkteter Krawatte: Peter Kohl. Von Beruf Unternehmer, wohnhaft in der Schweiz – so gab er im Zeugenstand seine persönlichen Daten an. Der jüngere Sohn des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl machte diesen Mittwochvormittag vor dem Landgericht Köln eine Aussage. Peter Kohl sprach eindreiviertel Stunden.

In dem von Maike Kohl-Richter, der zweiten Ehefrau des Altkanzlers, angestrebten Gerichtsverfahren, geht es um das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ aus dem Jahr 2014. Die beiden Autoren Tilman Jens und Heribert Schwan waren auch im Gerichtssaal 222 anwesend, obwohl sie nicht als Zeugen geladen waren. Die Kohl-Witwe war nicht erschienen.

Kohl-Richter will erreichen, dass weitere Passagen aus dem umstrittenen Buch verboten werden. Außerdem verlangt sie vom Verlag Random House Auskunft darüber, welche Gewinne mit dem Bestseller erzielt worden sind. Anschließend könnte sie auf materiellen Schadensersatz klagen.

Aus Sicht der Klägerin handelt es sich um eine ehrverletzende Verunglimpfung unter dem Deckmantel einer seriösen Auswertung und damit um eine bösartige Darstellung. Sie will gegen die ungewollte Veröffentlichung der Memoiren vorgehen.

Der Verlag Random House wies dem Zeugen Peter Kohl vor der Verhandlung eine „Schlüsselrolle“ in der Zivilsache 28 O 11/18 zu. Streitpunkt sind die „Kohl-Protokolle“, die ohne Freigabe des Altkanzlers erschienen sind. Autor Schwan verarbeitete darin Material, das er in über 600 Stunden Interview mit Helmut Kohl gewann. In dem Buch finden sich jedoch sehr streitbare Passagen.

In dem Prozess geht es nun vor allem darum, zu klären, ob es eine stillschweigende Geheimhaltungsvereinbarung zwischen Kohl und Schwan gegeben hat oder ob überhaupt über das Thema Vertraulichkeit gesprochen worden sei.

Streitpunkt Verschwiegenheitsklausel

Denn zunächst agierte Autor Schwan als Kohls zugeneigter Ghostwriter. Mit seiner Hilfe erschienen drei autorisierte Bände mit Kohl-Erinnerungen sowie ein Tagebuch. Doch dann kam es zum Bruch zwischen Altkanzler und Autor. Die Rechtsstreitigkeiten begannen.

Peter Kohl sollte nun vor dem Landgericht etwas Licht ins Dunkle bringen. Der Grund: Er hatte in einem Interview mit dem „Zeit-Magazin“ vor einem Jahr berichtet, seinem Vater und Schwan einmal zwei Stunden lang zugehört zu haben. Helmut Kohl habe „maximal offen“ gesprochen, ein Tonband sei mitgelaufen. „Ich habe damals versucht, meinen Vater und seinen Anwalt dazu zu bringen, eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung mit Herrn Schwan zu schließen“, sagt Peter Kohl in dem Interview. „Aber damit habe ich mich leider nicht durchsetzen können.“

Vor Gericht bestätigte Peter Kohl nun diese Angaben. Er habe seinen Vater ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Vertrag mit Schwan keine Verschwiegenheitsklausel beinhalte und dass er das für einen Fehler halte. So berichteten Prozessbeobachter und Prozessbeteiligte nach der Verhandlung. Sein Vater habe darauf „unwirsch“ reagiert und habe diese Einwände nicht einsehen wollen.

Peter Kohl gab demnach außerdem an, auch mit dem damaligen Anwalt des Altkanzlers, Stephan Holthoff-Pförtner, über die Sache gesprochen zu haben. Holthoff-Pförtner habe laut der Aussage von Peter Kohl dessen Ansicht geteilt und zugesagt, noch einmal mit Helmut Kohl darüber zu reden. Aber auch das habe nichts gebracht.

Deutungshoheit über das politische Erbe von Helmut Kohl

Aus Sicht des Medienrechtlers Roger Mann, der die Verlagsgruppe Random House vertritt, bricht damit die bisherige Argumentationskette der Klägerin zusammen. Von einer stillschweigenden Vertraulichkeit zwischen dem Altkanzler und Schwan könne nicht mehr ausgegangen werden.

Peter Kohl erhob laut Nachrichtenagentur dpa zudem schwere Vorwürfe gegen Maike Kohl-Richter. Es gehe ihr darum, „die Deutungshoheit über das politische Erbe von Helmut Kohl zu erlangen und auf Ewigkeiten zu besetzen“, sagte der 54-Jährige. Für diese Aufgabe sei Kohl-Richter aber nicht qualifiziert. Sie sei keine Historikerin. „Sie war 50 Jahre nicht dabei. Sie hat keine Ahnung“, gab Kohl zu Protokoll.

Die beiden Kohl-Söhne Walter und Peter gelten als zerstritten mit Maike Kohl-Richter. Laut Peter herrschte ihretwegen seit 2011 eine „Kontaktsperre“ zwischen Helmut Kohl und seiner Familie. Auch den Kontakt zu wichtigen Weggefährten habe sie abgeschnitten. Kohl-Richter wiederum beschuldigt Peter Kohl, seinen Vater in juristische Erbstreitigkeiten verwickelt zu haben.

Am Mittwoch nun vor dem Kölner Landgericht warf Peter Kohl der Kohl-Witwe demnach vor, ihn seit Jahren mit Anwaltsschreiben zu überziehen. „Das ist schon eine Beeinträchtigung der Lebensqualität“, betonte Kohl. Bei manchen Briefen, die angeblich noch sein Vater geschrieben habe, bezweifelten er und der Rest der Familie, dass der zuletzt schwer kranke Kohl tatsächlich der Verfasser und Unterzeichner gewesen sei.

Außerdem betonte Peter Kohl laut Beobachtern, Maike Kohl-Richter sei sich sehr bewusst gewesen, dass der Vertrag zwischen ihrem Mann und Schwan mangelhaft gewesen sei. Aber sie wolle mit den Gerichtsverfahren „Geld verdienen“.

Mit Blick auf die „Kohl-Protokolle“ wurde bislang gerichtlich entschieden, dass einige Zitate zu streichen sind und die Verbreitung der Zitate verboten ist. Dagegen hat der Verlag beim BGH Revision eingelegt.

Widersprüche bei weiteren Zeugen

In einem zweiten Verfahren ging es noch zu Lebzeiten von Kohl um die Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Das Landgericht Köln sprach dem Altkanzler eine Million Euro Entschädigung zu. Allerdings verstarb Kohl 2017, bevor das Urteil rechtskräftig wurde. Mittlerweile geht es auf Betreiben von Kohl-Richter vor dem BGH um die Frage, ob der Entschädigungsanspruch vererblich ist.

Am Mittwoch erschienen noch zwei weitere Zeugen vor dem Kölner Landgericht: Der Historiker Theo Schwarzmüller, der bei großen Teilen der Interview-Mitschnitte anwesend war und auch den Teil über die ersten 30 Lebensjahre der Kohl-Erinnerungen verfasste sowie der ehemalige Verlagsmanager Hans-Peter Übleis.

Schwarzmüller bestätigte laut Prozessbeteiligten Angaben, die er bereits in einem vorherigen Verfahren zu Protokoll gegeben hatte. Demnach seien die Gespräche in erstaunlich vertrauensvoller Atmosphäre erfolgt, in der Helmut Kohl sehr unverblümt gesprochen habe. Nie habe Kohl gesagt, „dies dürft ihr, dies dürft ihr nicht“. Kohl habe nicht als „Zensor“ betrachtet werden wollen und habe freie Hand gewährt.

Zu ungewöhnlichen Vorgängen kam es beim dritten Zeugen. Der ehemalige Verlagsmanager Hans-Peter Übleis gab demnach an, die Vertraulichkeit sei permanent ein Thema gewesen. Es habe zwei Gespräche mit Helmut Kohl dazu gegeben. Allerdings konnte sich Übleis nicht mehr erinnern, ob entsprechende Gespräche auch mit Autor Schwan stattgefunden hätten. Als einziger Zeuge wurde Übleis vereidigt.

Die Parteien haben nun Gelegenheit, zur Beweisaufnahme Stellung zu nehmen. Termin zur Verkündung soll der 25. September 2019 sein.