Helmut Kohl wollte die Verbreitung des Buchs "Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle" des Journalisten Heribert Schwan stoppen. Das Landgericht Köln hat den Antrag zurückgewiesen. Am Freitag (10.10.2014) hat der Anwalt des Ex-Bundeskanzlers die Beschwerde dagegen vor dem Oberlandesgericht Köln zurückgezogen.
Ein Sprecher des Kölner Landgerichts erklärte, Helmut Kohl sei mit seinem Antrag gescheitert, weil er das ganze Buch verbieten lassen wollte, ohne konkrete Äußerungen zu benennen. Dies sei zu weitreichend gewesen. Ein solches Verbot könne man nicht unter dem Aspekt des Persönlichkeitsrechts herleiten. Gegen die Entscheidung des Landgerichts haben die Anwälte des Altkanzlers sofortige Beschwerde eingelegt. Das Verfahren wurde an das Oberlandesgericht Köln überwiesen, wie OLG-Sprecher Martin Kessen bestätigte. Nach WDR-Informationen hat der Anwalt von Kohl den Antrag am Freitag (10.10.2014) nun aber zurückgezogen.
Das umstrittene Buch der Journalisten Heribert Schwan und Tilman Jens ist im Heyne-Verlag erschienen und wurde bereits am Montag (06.10.2014) an die Buchhandlungen ausgeliefert. Schon zuvor hatten die Vorab-Veröffentlichungen im "Spiegel" für Aufsehen gesorgt, weil Kohl darin viele seiner einstigen Parteifreunde aus der CDU kritisiert und beleidigt.