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Das Buch des Autors Heribert Schwan über Helmut Kohl bleibt verboten. Das Oberlandesgericht Köln sieht in der Veröffentlichung nicht freigegebener Zitate des Ex-Kanzlers einen Vertrauensbruch.
Das Oberlandesgericht Köln hat das Verbot des Buches "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" von Heribert Schwan erneuert. Die Veröffentlichung der nicht freigegebenen Zitate stellt nach Auffassung des Richters einen unrechtmäßigen Vertrauensbruch dar.
Das Buch war im vergangenen Jahr ein Bestseller. Es enthält offenherzige Äußerungen Kohls über andere Politiker. Diese Zitate hatte der heute 85 Jahre alte Altkanzler nach eigenen Angaben aber nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Die beiden Autoren Heribert Schwan und Tilman Jens nahmen sie dennoch in das Buch auf.
Schwan hat betont, es habe keine Verschwiegenheitspflicht gegeben. Kohl hatte die Gespräche vor über zehn Jahren mit Schwan geführt, damit dieser als Ghostwriter seine Memoiren verfassen konnte. Später zerstritten sich die beiden.
Das Kölner Landgericht hatte bereits im November die weitere Verbreitung von zahlreichen Zitaten in dem Buch verboten und damit in wesentlichen Teilen einer Klage von Kohl stattgegeben.
Die Herausgabe der Tonbänder hatte Kohl gerichtlich durchgesetzt, in einem weiteren Verfahren besteht der Altkanzler auch auf die Herausgabe der Abschriften, die Schwan von den Bändern gefertigt hatte. Außerdem will Kohl einen Millionenbetrag wegen der Buchveröffentlichung einklagen.
Es geht um Mitschnitte und Protokolle von insgesamt 630 Stunden Gesprächen, die Schwan in den Jahren 2001 und 2002 mit Kohl in dessen Haus in Oggersheim geführt hatte. Sie hatten Schwan zur Abfassung der bereits früher erschienenen Kohl-Memoiren gedient.