06. Mai 2015

Verbotene Zitate

Beitrag auf mephisto976.de

Über seine Politikerkollegen hat Altkanzler Helmut Kohl allerhand Unschmeichelhaftes gesagt. Heribert Schwan hat die Zitate veröffentlicht. Nun hat das Oberlandesgericht Köln allerdings beschlossen, dass das illegal war.

Dass Angela Merkel nicht mit Messer und Gabel essen könne oder dass Christian Wulff "ein ganz großer Verräter" sei, das hat Helmut Kohl vor gut 15 Jahren in privaten Interviews gesagt. Heribert Schwan und Tilman Jens haben diese letztes Jahr im Buch "Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle"  veröffentlicht. Auf Basis von 630 Stunden Tonaufnahmen wurde die Biografie von den Ghostwritern zusammengeschrieben. Eigentlich sollte Heribert Schwan in vier Bänden das Leben von Altkanzler Kohl beschreiben – bis zum dritten Band ist er dabei auch gekommen. Es folgte ein Streit, Kohl beendete die Zusammenarbeit. Daraufhin veröffentlichten Schwan und Jens die "Kohl-Protokolle".

Als Reaktion auf die Veröffentlichung verklagte Kohl den Verlag und die Autoren. Am 13. Januar legte das Landgericht Köln bereits fest, dass viele Zitate gestrichen werden müssen. Schon damals war für den Verlag klar, dass keine Exemplare mehr nachgedruckt werden dürfen. Die Bücher, die schon auf dem Markt waren, dürfen allerdings nach wie vor verkauft werden. Bei E-Books werden die betroffenen Zitate geschwärzt angezeigt.

Privatsphäre versus Pressefreiheit

Das Oberlandesgericht Köln hat die Januar-Entscheidung gestern bestätigt. Außerdem sind noch mehr verbotene Zitate festgelegt worden. Der Schutz der Pressefreiheit erlaubt eigentlich, dass sogar rechtswidrig erlangtes Material veröffentlicht werden kann, wenn es im öffentlichen Interesse ist. Das Gericht begründet seine Verbotsentscheidung allerdings damit, dass Schwan als Ghostwriter eine "dienende Funktion" gehabt hätte. In diesem Fall habe eine "vertragliche Geheimhaltungspflicht" gegolten. Und obwohl Altkanzler Kohl eine Person des Zeitgeschehens ist – und somit mehr im Interesse der Öffentlichkeit steht als ein normaler Bürger –, wiege sein Recht am eigenen Wort schwerer. Die Zitate, in denen Kohl über seine Politikerkollegen herzieht, dürften nicht gedruckt werden, weil Kohl selber im Vorhinein explizit gefordert habe, das Material nicht zu veröffentlichen. Die Presse würde sich beim Druck in rücksichtloser Weise über die Belange Kohls hinwegsetzen.

Bei dem Prozess handelt es sich um eine sogenannte einstweilige Verfügung – ein Eilverfahren also. Kohls Anwälte wollen nun in Revision gehen – sie fordern Schadensersatz in Millionenhöhe. Autor Heribert Schwan allerdings sprach im WDR davon "bis zu seinem Tode nicht schweigen" zu wollen. Wird das Verfahren wieder aufgerollt, geht es beim Landgericht Köln weiter. Je nachdem, ob jeweils wieder Revision eingelegt wird, kann vom Oberlandesgericht Köln bis zum Bundesgerichtshof weitergestritten werden.