29. Nov 2021

Warum die Kohl-Witwe Genugtuung forderte

Beitrag in der RHEINPFALZ von Ilja Tüchter

Sieben Jahre Rechtsstreit und kein Ende? Im Ringen um Zitate von Altbundeskanzler Helmut Kohl hat seine Witwe am Montag eine Niederlage und einen Teilsieg errungen. Trotzdem könnte der Fall noch das Verfassungsgericht beschäftigen.

„Das kannst du später einmal schreiben.“ Dieser Satz sei öfter gefallen, erinnert sich Heribert Schwan an seine Arbeit als Ghostwriter der Memoiren Helmut Kohls. Immer wieder sei das Mikrofon, mit dem der Journalist 600 Stunden Gesprächsmaterial sammelte, ausgestellt worden. Schwans Zeugnis über die Zeit von März 2001 bis Oktober 2002 liest sich so: Der Altkanzler habe ganz bewusst mit dem Autoren, den er duzte, ohne Scheuklappen gesprochen. Wissend, dass da einer sein würde, der mehr weiß als andere.

Weil Schwan dieses Wissen aber nicht nur für das gemeinsame Projekt der offiziellen Kohl-Memoiren nutzte, wird seit Jahr und Tag prozessiert. Drei Bände kamen zustande, der vierte – über die Jahre 1995 bis 2002 – nicht mehr. 2009 kündigte der Altbundeskanzler die Zusammenarbeit auf. Am 10. Oktober 2008 noch hatte Kohl – nach einem Sturz an den Rollstuhl gefesselt – Schwan wieder daheim in Ludwigshafen empfangen. Kohl, so erinnert sich Schwan, habe im Beisein seiner Frau Maike beim Abschied diese Worte gesagt: „Ich möchte, dass ihr euch vertragt.“

Es kommt zum Bruch

Der „Waffenstillstand“ habe nur ein paar Wochen gehalten, heißt es in „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“, dem Buch, das Schwan schließlich gemeinsam mit Tilman Jens 2014 im Heyne-Verlag veröffentlichte. Darin verwenden die Autoren nach eigener Darstellung etwa zehn Prozent der teils deftigen Zitate über Kohl’sche Weggefährten, die Kohl Schwan auf Band gesprochen hatte. Mehrere Gerichte stellen fest, dass das so nicht erlaubt war. 116 Zitate werden als unzulässig, weil Kohls Persönlichkeitsrechte verletzend, eingestuft. Und: 2017, kurz vor seinem Tod, wird dem damals 87-Jährigen, der länger als jeder andere Kanzler war, die Rekord-Schmerzensgeldsumme von einer Million Euro zugesprochen.

An diesem Montag nun ist eine weitere Schlacht in dem Justiz-Streit geschlagen: Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gleich zwei Urteile gesprochen (Aktenzeichen VI ZR 248/18 und VI ZR 258/18). „Kohl-Witwe geht leer aus“ – diese Eilmeldung verbreitet sich als erstes. Maike Kohl-Richter, die 57-jährige Alleinerbin Kohls, scheitert mit ihrem Versuch, das Millionen-Schmerzensgeld posthum zu erhalten.

Ein Toter kann keine Genugtuung empfinden

Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters begründet es so: Bei einem Geldentschädigungsanspruch stehe „der Genugtuungsgedanke“ im Vordergrund – „einem Verstorbenen kann Genugtuung aber nicht mehr verschafft werden“. So ist die Rechtslage, und der BGH-Senat sieht trotz der Darlegungen von Kohl-Richters Anwalt Matthias Siegmann keine Gründe, eine Ausnahme zu machen. „Ich bin überglücklich“, so der 76-jährige Schwan erleichtert. Existenzbedrohend und rufschädigend sei die Klage für ihn und den 2020 verstorbenen Tilman Jens gewesen – eine enorme psychische Belastung.

Einen Teilsieg erringt Kohl-Richter aber trotzdem. Von den insgesamt 116 Passagen, die schon zuvor als Fehlzitate eingestuft wurden, bleiben 29 verboten. Der BGH untersagt deren wörtliche oder sinngemäße Weiterverbreitung. Hier greife das postmortale Persönlichkeitsrecht. Es geht darum, ob die Fehlzitate das Lebensbild des Verstorbenen „in grober Weise“ entstellten. In sechs Fällen sieht das Gericht Unklarheiten, die nun die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Köln, nochmals prüfen soll.

Neue, überarbeitete Auflage?

Aber der Heyne-Verlag könnte nun eine überarbeitete Auflage von „Vermächtnis“ herausgeben. Denn der BGH hat auch geurteilt: „Soweit keine Fehlzitate vorliegen, besteht keine Unterlassungspflicht der Drittbeklagten.“ Damit ist Schwans Verlag gemeint, der zur Verlagsgruppe Random House des Bertelsmann-Konzerns gehört. Anders als beim Autor gab es aus Sicht der Gerichte keine Verschwiegenheitsvereinbarung mit dem Verlag. „Wie hat das System Kohl funktioniert? Das darf durchaus berichtet werden“, konstatiert der Justiziar von Random House, Rainer Dresen. Gut drei Viertel der in der Vorinstanz gerügten Zitate seien nicht untersagt, und es gebe ja zahlreiche nicht veröffentlichte Zitate in den 2000 Seiten langen Kohl-Protokollen.

Von Maike Kohl-Richter persönlich gibt es zunächst keine Stellungnahme. Schwan appelliert an sie: Helmut Kohl würde sich „nichts sehnlicher wünschen“, als dass man sich nun weitere Instanzen erspare. Kohl-Richters Anwalt Matthias Siegmann hingegen sagt, er werde seiner Mandantin raten, vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Es solle über die „Gerechtigkeitslücke“ beim postmortalen Persönlichkeitsrecht nochmals nachdenken.