"Ein unanständiges Urteil" vom 30./31. Mai:
Es mag falsch sein, was das Oberlandesgericht hinsichtlich der Vererblichkeit vermögensrechtlicher Positionen geurteilt hat. Es ist aber dennoch ein sympathisches Urteil, und zwar deshalb, weil Kohl im Verhältnis zu dem "Schaden", der ihm durch die unautorisierte Veröffentlichung von Zitaten entstanden ist (nämlich praktisch keiner, auch wenn er verständlicherweise verhindern wollte, dass der ganze Unsinn, den er von sich gegeben hat, öffentlich wird ...), überdimensional viel Entschädigung zugesprochen bekommen hat. Wenn man sich sonstige Urteile zu immateriellen Schäden (Schmerzensgeld) anschaut, wird man schnell feststellen, dass die Million für Helmut Kohl ein völliges Nicht-Urteil gewesen ist, weil es die tatsächlich durch Unfälle oder Ähnliches Geschädigten wirklich verhöhnt. Denn sie erhalten nach unseren üblichen Schmerzensgeldurteilen bei massivsten körperlichen Beeinträchtigungen Summen, die in krasser Weise unterhalb der Entschädigungszahlung für Helmut Kohl liegen.
Reinhart Groebe, Erlangen
Rechtlich unmöglich
Kommentator Heribert Prantl scheint das Peter-Alexander-Urteil des Bundesgerichtshof aus dem Jahre 2014 nicht zu kennen, in dem dem Sohn und Erben von Peter Alexander ebenfalls ein Schmerzensgeld-Anspruch verweigert wurde, weil der Gesetzeszweck der Wiedergutmachung von Schmerz bei einem Toten nicht mehr möglich ist. Ein Fall der rechtlichen Unmöglichkeit und keinesfalls unanständig.
Dr. Thomas G. Langohr, Flein
Ein Segen für die Alleinerbin
Gerade ein Jurist, der sich seit Jahren dem Querdenken verschrieben hat, muss weiter denken können als der historische Querdenker Luther: "Ist eine Obrigkeit, so ist sie von Gott" - daran glaubt heute keiner mehr. Für Heribert Prantl aber scheint das noch zu bedeuten, wenn jemand Kanzler ist, darf er tricksen und lügen (Spendenaffäre), er darf seine "Parteifreunde" fies erledigen (Heiner Geißler u.v.a.m.) und sogar einen aufgeklärten Freund der Verständigung (Michail Gorbatschow) mit dem Hassprediger Josef Goebbels vergleichen. Wenn dann dergleichen Anstößiges von einem Insider veröffentlicht wird, wird er auf Schadenersatz in wirklich unanständiger Höhe verklagt, weil diese Torheiten des Kanzlers vom schäbigen Urheber "nicht autorisiert" waren. Wie schön immerhin für die Alleinerbin: Ohne sich viel zu regen vermehrt sich der Geldsegen.
Dr. Dietrich W. Schmidt, Stuttgart