Beitrag auf t-online.de
Kein Ende im Rechtsstreit zwischen Altkanzler Helmut Kohl (CDU) und seinem früheren Biografen Heribert Schwan über mögliche Schadenersatzansprüche. Das Landgericht Köln legte einen neuen Verhandlungstermin fest.
Das Gericht erklärte aber zugleich, dass es "dem Grunde nach von einem bestehenden Ersatzanspruch" wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung ausgeht. Die Richter verlangten weitere Erklärungen zur Höhe des geltend gemachten Anspruchs.
Die Anwälte Kohls hatten in dem Verfahren wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts mindestens fünf Millionen Euro gefordert. Im Kern geht es um von Schwan in einem Buch verwendete Zitate des Altkanzlers, die teils drastische Urteile über frühere Weggefährten enthalten.
Basis des Werks sind Gespräche Schwans mit dem früheren Kanzler, die der Kölner Autor als damaliger Biograf Kohls auf Tonband mitgeschnitten hatte. Um die Bänder und die Veröffentlichung schwelt bereits seit Jahren ein Rechtsstreit.
Schwan und sein Co-Autor Tilman Jens müssen nach der Entscheidung des Gerichts eine vollständige Abschrift und eine digitalisierte Kopie der von dem Rechtsstreit betroffenen Tonbänder vorlegen. Der Prozess wird mit einer mündlichen Verhandlung am 8. Dezember fortgesetzt. Auch das parallel laufende Verfahren um die Herausgabe von Abschriften der Bänder soll an diesem Tag fortgesetzt werden.