06. Mai 2015

Kohl gewinnt erneut gegen Ghostwriter

Beitrag auf wdr.de

Es bleibt dabei: Die "Kohl-Protokolle" dürfen in ihrer jetzigen Form nicht verkauft werden. Das entschied das Oberlandesgericht Köln. Schon in erster Instanz hatte der Altkanzler gegenüber seinem früheren Ghostwriter Heribert Schwan Recht bekommen.

Anlass des Streits sind Zitate, die Altkanzler Helmut Kohl gegenüber dem Journalisten und Biographen Heribert Schwan geäußert, hinterher aber nicht freigegeben haben soll. Kohl hatte die Gespräche 2001 und 2002 mit Schwan geführt, damit dieser als Ghostwriter seine Memoiren verfassen konnte. Später zerstritten sich die beiden. Schwan und sein Kollege Tilman Jens nahmen die fraglichen, teilweise sehr offenherzige Äußerungen Kohls in das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" auf, das 2014 erschien und zum Bestseller wurde.

"Verstoß gegen die Vertraulichkeit"

Kohl wehrte sich dagegen vor Gericht - mit Erfolg. Im November 2014 verbot das Kölner Landgericht die Auslieferung der Bücher in den Handel. Die Richter sahen in der Verwendung der Zitate einen "rechtswidrigen Verstoß gegen die Vertraulichkeit". Schwan sei als Kohls Ghostwriter zur Verschwiegenheit verpflichtet gewesen. Die Entscheidung darüber, was aus den Gesprächen veröffentlicht werden durfte, hätte allein dem Kanzler zugestanden. Das Kölner Oberlandesgericht bekräftigte diese Auffassung am Dienstag (05.05.2015). Die Veröffentlichung der Zitate stellt nach Auffassung des Gerichts einen unrechtmäßigen Vertrauensbruch dar, weil zwischen Kohl und Schwan eine "stillschweigende Geheimhaltungsvereinbarung" bestanden habe.

Berufung gegen Entscheidung nicht möglich

Während das Landgericht Köln in erster Instanz nur die Mehrzahl der Zitate verboten hatte, ging das Oberlandesgericht nun noch weiter und verbot sämtliche der von Kohl im Berufungsverfahren beanstandeten Passagen. Darunter waren Äußerungen über die Politiker Christian Wulff, Richard von Weizsäcker, Klaus Töpfer und Palästinenserführer Jassir Arafat. Da es um ein einstweiliges Verfügungsverfahren ging, ist keine Berufung gegen die Entscheidung möglich. Kohls Anwälte kündigten an, den Heyne-Verlag und die beiden Autoren nun auf Entschädigung in Millionenhöhe verklagen zu wollen. Schwan äußerte sich nach der Entscheidung empört. "Es ist lächerlich", sagte er. "Dieses Gericht hat keine Ahnung." Er werde sich von niemandem "das Maul verbieten" lassen.