09. Okt 2014

Gericht weist Einspruch gegen Schwan-Buch zurück

 

Umstrittenes Vermächtnis-Buch: Kohl scheitert vorerst vor Gericht

Altkanzler Kohl: Vor Gericht gescheitertZur Großansicht

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Altkanzler Kohl: Vor Gericht gescheitert

Im juristischen Streit um die "Kohl-Protokolle" ist der Altkanzler vorerst gescheitert. Das Landgericht Köln hat einen Antrag auf einen Stopp des Buches nach Angaben des Heyne Verlags zurückgewiesen.

Berlin - Helmut Kohl ist vorerst mit seinem Versuch gescheitert, die weitere Verbreitung des umstrittenen Buches "Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle" zu stoppen. Das Landgericht Köln habe einen Antrag der Anwälte des Altkanzlers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen, teilte der Justiziar des Heyne Verlags, Rainer Dresen, am Donnerstag gegenüber SPIEGEL ONLINE mit. Kohls Anwälte hätten dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt.

Dresen zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung des Landgerichts: "Wir fühlen uns in unserer Auffassung bestätigt", sagte er SPIEGEL ONLINE. "Viele haben mit Häme auf ein Buchverbot gewartet - schließlich hatte das Landgericht Köln im Streit über die Tonbänder noch zugunsten Helmut Kohls entschieden." Das gleiche Gericht habe nun aber entschieden, dass die Buchveröffentlichung etwas ganz anderes sei. Hier gehe es nicht um das Urheberrecht, sondern um Persönlichkeitsrechte. Die Anwälte Kohls nahmen zunächst nicht Stellung. Auch das Landgericht kommentierte den Vorgang nicht.Der Heyne Verlag hatte am Montag damit begonnen, das Kohl-Buch von Heribert Schwan und Tilman Jens auszuliefern. Am Dienstag waren die "Kohl-Protokolle" offiziell vorgestellt worden. Zuvor hatte bereits der SPIEGEL einige Aussagen daraus veröffentlicht, in denen der Altkanzler drastisch mit früheren Parteifreunden wie Kanzlerin Angela Merkel, dem früheren Bundesminister Norbert Blüm oder dem früheren niedersächsischen Ministerpräsidenten und späteren Bundespräsidenten Christian Wulff abrechnet.

Die Zitate Kohls stammen aus persönlichen Gesprächen, die der Publizist Schwan einst mit dem langjährigen CDU-Vorsitzenden in dessen Haus in Oggersheim führte. Als einstiger Ghostwriter Kohls hatte Schwan in den Jahren 2001 und 2002 dabei insgesamt 630 Stunden aufgezeichnet. Sie dienten dem Journalisten bei der Abfassung der Kohl-Memoiren. Nach seinem schweren Treppensturz 2008 musste Kohl die Arbeit mit Schwan an der Biografie unterbrechen. Im März 2009 kündigte der Altkanzler schließlich die Zusammenarbeit mit dem Journalisten auf.

Nach dem Zerwürfnis kam es zum Rechtsstreit über die Frage, in wessen Hände die 200 Tonbänder mit den Gesprächaufzeichnungen gehören. Das Oberlandesgericht Köln sprach sie Kohl zu. Daher vertritt die Kohl-Seite die Ansicht, dass Schwan diese auch nicht für sein Buch hätte verwenden dürfen. Heyne-Anwalt Dresen hatte dagegen schon bei der Buchvorstellung am Dienstag erklärt, vor Gericht sei es um die Frage des Eigentums gegangen, nicht aber "um Nutzungsrechte".Schwan hatte die Originalbänder zwar herausgegeben. Er verfügt nach eigener Aussage aber über schriftliche Protokolle der Aufnahmen. Auch hat er sich eine Kopie der Bänder ziehen lassen.

Kohl hatte am Mittwoch auf der Frankfurter Buchmesse eine Neuauflage seiner Erinnerungen aus der Wendezeit vorgestellt. Auf den Streit um die "Kohl-Protokolle" ging der seit einem Sturz im Jahr 2008 schwer gebrechliche 84-Jährige in seiner kurzen Ansprache nicht ein.