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Im Rechtsstreit zwischen Helmut Kohl und seinem ehemaligen Ghostwriter wird ein weiterer Sieg des Altkanzlers wahrscheinlicher. Allerdings sind in dem Prozess noch einige Fragen offen.
Das Landgericht Köln hat im Rechtsstreit zwischen Helmut Kohl und seinem ehemaligen Ghostwriter Heribert Schwan anders als erwartet noch kein Urteil gesprochen. Grund ist, dass die Richter in einigen Punkten noch Informationsbedarf haben. Nach Angaben eines Gerichtssprechers tendiert die Kammer aber dazu, Kohl Recht zu geben.
Der Altkanzler will erreichen, dass mehr als hundert Zitate aus Schwans Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" verboten bleiben. Außerdem verlangt er die Herausgabe aller Kopien von Mitschnitten seiner Gespräche mit Schwan. Das Gericht wies darauf hin, dass die Ansprüche auf Unterlassung der Äußerungen und auf Herausgabe der Tonbänder "dem Grunde nach gegeben sein" dürften. Um Kohls Schmerzensgeld-Forderung von fünf Millionen Euro ging es zunächst noch nicht.
Die Zitate stammen aus Gesprächen, die Kohl vor vielen Jahren mit Schwan geführt hat, damit der Journalist als Ghostwriter seine Memoiren verfassen konnte. Bevor der vierte und letzte Band der Memoiren erscheinen konnte, zerstritten sich die beiden. Schwan veröffentlichte daraufhin eigenmächtig ein Buch mit pikanten Äußerungen Kohls aus ihren Gesprächen.
stu/se (dpa)