Beitrag auf abendzeitung-muenchen.de von Helmut Reister
Maike Kohl-Richter, die Witwe des 2017 verstorbenen früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl, will Millionen sehen - als Schadensersatz für die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. Entscheiden muss jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung, die das Landgericht und das Oberlandesgericht in Köln über Jahre hinweg beschäftigt hat, steht das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle". Geschrieben hat es Heribert Schwan, der als Vertrauter Kohls galt, sich aber mit ihm überwarf.
Zuvor hatten die beiden zahllose Gespräche geführt, die auf Tonband aufgezeichnet wurden und die Grundlage für die Biografie des Ex-Kanzlers sein sollten. 600 Stunden umfassen diese Aufnahmen, die Schwan ohne Einverständnis Kohls in seinem Buch verarbeitete. Der Ex-Kanzler, der die Klage gegen den Autor und den Verlag selbst in Gang gesetzt hatte, konnte nur wenige Monate vor seinem Tod im Jahr 2017 einen juristischen Erfolg verbuchen. Das Landgericht Köln sprach ihm einen Schadensersatz in Höhe von einer Million Euro zu.
Beim Oberlandesgericht, der nächsthöheren Instanz, löste sich dieses Urteil aber nur ein Jahr später in Luft auf. Eine Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, entschieden die Richter, könne nicht vererbt werden. Mit dem Tod Kohls sei der Klageanspruch erloschen.
Maike Kohl-Richter, die sich wegen des Buches auch schon einen gerichtlichen Schlagabtausch mit Kohls jüngstem Sohn Peter geliefert hat, gibt sich mit der Entscheidung des Kölner Oberlandesgerichts nicht zufrieden. Der BGH hat ihre Revision angenommen und auch schon einen Verhandlungstermin im Oktober festgelegt.
Nach Angaben des BGH hält Kohls Witwe und Alleinerbin an ihrer Forderung einer Geldentschädigung von "mindestens fünf Millionen Euro nebst Zinsen" unbeirrt fest.
Eine Stiftung zu Ehren des Kanzlers und ein Helmut-Kohl-Zentrum in Berlin soll es bald geben, wenn es nach der CDU, CSU und SPD geht. Wieso dieser Vorschlag nun aber erst vier Jahre nach dem Tod des Kanzlers vorliegt? Laut "Bild" soll es einen Streit zwischen der Witwe Maike Kohl-Richter und den Initiatoren der Stiftung gegeben haben. So soll die Zusammenarbeit mit ihr schwierig gewesen sein. Die Zeitung berichtet weiter, für die Witwe sei daher nun auch keine Position in der Stiftung vorgesehen und auch ein von ihr gefordertes Vetorecht würde nicht zustande kommen. Für die Einrichtung der Stiftung stehen 2,94 Millionen Euro im Bundeshaushalt bereit, das Geld muss noch in diesem Jahr abgerufen werden, sonst verfällt es. Ähnliche Bundesstiftungen gibt es bereits für frühere Regierungschefs, wie zum Beispiel die Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung oder die Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung.