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Das Bundesverfassungsgericht hat in letzter Instanz im juristischen Streit um Zitate von Altkanzler Kohl und eine Entschädigung gegen dessen Witwe entschieden.
Die Richter nahmen zwei Verfassungsbeschwerden von Maike Kohl-Richter nicht zur Entscheidung an, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte. Es ging unter anderem um eine einst dem Altkanzler zugesprochene Entschädigung von einer Million Euro. Nach Ansicht der Gerichte ist der Anspruch nicht vererbbar. Dagegen war Kohl-Richter vorgegangen. Der Ghostwriter Heribert Schwan hatte das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ nach einem Zerwürfnis ohne Kohls Einverständnis veröffentlicht. Wegen verletzter Persönlichkeitsrechte hatte das Kölner Landgericht dem Altkanzler kurz vor dessen Tod 2017 die Geldentschädigung zugesprochen.
In der zweiten Verfassungsbeschwerde ging es um Textpassagen mit umstrittenen Zitaten, deren Verbreitung Kohl-Richter verbieten will.
(Az. 1 BvR 19/22 u.a.)